Steuerwohnsitze - Steuern und Recht - Beratung durch internationalen Juristen zu Wohnsitz in Monaco, London, England, Schweiz, Bahamas

 

Monaco - Recht Steuern Aufenthalt

Das Fürstentum Monaco, ein unabhängiger Staat, liegt an der französischen Cote d`Azur ungefähr 40 km von der italienischen Grenze. Dieses UN-Mitglied zieht seit Jahrzenten Sportler, Prominente aus dem Unterhaltungsgeschäft und andere wohlhabende Personen an.

Neben hoher persönlicher Sicherheit, der klimatischen Situation und guten Verkehrsverbindungen zeichnet sich das Fürstentum durch ein höchst attraktives Steuersystem aus. Außer mit Frankreich hat Monaco keine Steuerabkommen abgeschlossen. Dies hat den Vorteil, daß der Informationsaustausch mit anderen Staaten begrenzt ist. In gewissen Situationen kann sich das Fehlen solcher Abkommen aber auch negativ auswirken.

Lediglich bezüglich der Mehrwertsteuer gehört Monaco zur EU.

Ein Ausländer, der sich in Monaco niederlassen will, benötigt eine staatliche Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour).

Immobilien können ohne besondere rechtliche Beschränkungen durch Ausländer erworben werden.

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Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nur nach der vertraglichen Vereinbarung. Die Angaben auf dieser Webseite sind lediglich einführende Informationen, die eine fachkundige Beratung nicht ersetzen können oder wollen.

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