Internationaler Jurist berät zu Recht und Steuern bei Immobilien in Miami Boca Raton Florida, USA, insbesondere zu Erbrecht USA, Testament USA, Visa USA, Steuern USA

 

RECHTLICHE UND STEUERLICHE BETREUUNG BEI AUSLANDSIMMOBILIEN
Immobilien in den USA

Die USA, und insbesondere Florida, sind ein beliebter Standort für Investitionen und Ferienwohnsitze.

Die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen weisen einige Besonderheiten auf, deren sich der Investor bewußt sein sollte.

Kauf und Verkauf von Immobilien

Die Verplichtung zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann rechtsverbindlich eingegangen werden, ohne daß es etwa einer notatiellen Beurkundung bedarf. Bevor irgendwelche Dokument unterzeichnet werden oder Angebote schrifltich bestätigt werden, sollte daher unbedingt fachkundiger Rat eingholt werden. Denn die Bedingungen solcher Verträge können erheblich von den Gebräuchen und Standards im Heimatland abweichen.Gewährleistungsrechte können etwa weitgehend ausgeschlossen werden.

Die Bedeutung von Klauseln wie "as is", "inspection" oder "escrow" sollten nicht unterschätzt werden. Auch die Abwicklung der Transaktion sollte durch eine unabhängige Stelle ohne Interessenkonflikt duchgeführt, beziehungsweise überwacht werden.

Steuern

Eine Immobilieninvestion in den USA sollte insbesondere unter folgenden steuerlichen Aspekten untersucht werden

Vielen ist z.B. nicht bekannt, daß im Erbfall bis zu 55% Erbschaftsteuer auch oder gerade für Ausländer anfallen können. Ziel einer sorgfältigen Steuerplanung ist es, die möglichen Belastungen im Rahmen des gesetzlich Erlaubten zu minimieren. Ebenso sollte frühzeitig die Besteuerung eventueller Veräußerungsgewinne bedacht werden. Eine professionelle Betreuung kann hier ein schnellere Abwicklung ermöglichen.

Erbrecht

Immobilenbesitz den USA unterliegt eigenen Regeln bei der Erbfolge, die bei der Nachfolgeplanung bedacht werden müssen. Gleichzeitg können sich Wege eröffnen, unliebsame Pflichtteilsansprüche zu begrenzen oder auszuschliessen. Auch die Abwicklung des Erbfalles erfordert besondere Prozeduren, die ohne professionlee Betreuung sehr zeitraubend sein können.

Visa

Die meisten europäsichen Bürger können unter dem sogenannten visa waiver pilot program ohne Visum in die USA einreisen. Der Nachteil bei dieser ansonst praktischen Regelung ist, daß Sie auf dem Einreiseformular auf jegliche Einspruchs- oder Rechtsmittel verzichten, falls Ihen der Grenybeamte die Einreise verweigert.

Es ist rechtlich möglich, daß Ihnen ein Beamter an der Grenze verwehrt, Ihren eigenen Besitz zu besuchen. Dem sollte mit der Beantragung eines geeigneten Visums entgegnet werden. Die mögliche steuerlichen Auswirkugen müssen dabei im Rahmen der Gesamtkonzeption bedacht werden.

Haftung

Die astronomischen Entschädigungsummen in amerikanischen Haftpflichtprozessen sind weltweit bekannt. Ohne entsprechende Planung kann ein amerikanischen Besitz im Falle eines Falles dem Zugriff amerikansicher Anwälte und Gerichte ausgesetzt werden, mit der möglichen Folge eines Totalverlustes.

Die hier angesprochen Punkte bedeuten teilweise gegenläufige Interessen, die unter dem der Abwägung der konkreten Unstände des Einzelfalles abgestimmt und umgesetzt werden müssen.

Der Auslandsimmobilenservice von TAXRESIDENCES bietet hierzu die koordinierte Beratung und Betreung vor Ort durch das Büro der Global Expansion Group in Miami. Dr. Bosse kann durch die Büros in Miami oder Monaco kontaktiert werden:

Email: info@taxresidences.com

Dr. Andreas Bosse
Global Expansion Group Miami
Bank of America Tower at International Place
100 S.E. Second Street, Suite 2610
Miami, Florida 33131
USA
Dr. Andreas Bosse
L'Estoril
31, Avenue Princesse Grace
MC 98000 Monte-Carlo
Principality of Monaco
Tel: (001) 786-235-5000
Tel. Direct: (001) 786-202-7660
Fax: (001) 786-235-5005
Tel: (00377) 92 05 54 11
Fax: (00377) 97 70 52 67

 

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